Beitragsordnung

Alle Vereinsmitglieder zahlen einen Mitgliedsbeitrag. Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich
erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.
Die monatlichen Beiträge werden jeweils zum ersten Werktag jeden Monats eingezogen.
Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat. Bei der Rücklastschrift
fällt eine Gebühr von 10,00€ an.


Der monatliche Beitrag beträgt:

  • Ordentliche Mitglieder (aktiv) gemäß Satzung
    o Für Erwachsene (ab dem vollend. 18. Lebensjahr) 25,00€ = Klasse I
    o Für Jugendliche (ab dem vollend. 14. Lebensjahr) 20,00€ = Klasse II
    o Für Kinder (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) 15,00€ = Klasse III
    o Für Bezieher von ALGII und Studenten 15,00€ = Klasse IV
  • Fördernde Mitglieder (passiv) gemäß Satzung 5,00€ = Klasse V

Sobald ein Mitglied aus etwaigen Gründen in eine andere Beitragsklasse fällt wird der
Mitgliedsbeitrag entsprechend angepasst.
Ermäßigte Beitragsformen der Klassen II. -IV. müssen mit entsprechenden Unterlagen belegt
werden. Bei neuen Mitgliedern wird bei Eintritt in den Verein zur Mitte des Monats der volle
Beitrag fällig. Es können Umlagen und/ oder Sachleistungen von den Mitgliedern erhoben
werden. Die Erhebung von Umlagen und/ oder Sachleistungen muss von der
Mitgliederversammlung beschlossen werden. Alle aktiven Mitglieder ab dem vollendeten 16.
Lebensjahr und bis zum vollendeten 60. Lebensjahr müssen monatlich zwei Stunden Arbeit
zum Erhalt und/ oder Pflege der vereinseigenen Einrichtungen und Anlagen erbringen. Diese
Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden. Der
Vorstand hat Änderungsbeschlüsse bezüglich dieser Satzung in der nächsten
Mitgliederversammlung vorzulegen.


Beschlossen am 01.12.2023