Beitragsordnung

Im Skateboardverein sind Mitgliedsbeiträge das Fundament, das alles am Laufen hält. Mit deinem Beitrag unterstützt du nicht nur die tägliche Arbeit des Vereins, sondern ermöglichst auch die Finanzierung von Projekten, Events und der Instandhaltung unserer Skateanlagen. Ob für neue Ramps, Workshops oder Gemeinschaftsaktionen – jeder Euro fließt direkt in die Förderung des Skateboardens und die Stärkung unserer Community.

Dein Beitrag ist also mehr als nur eine Zahlung – er ist ein Zeichen der Solidarität und hilft uns, den Verein lebendig und zukunftsfit zu halten. Gemeinsam machen wir den Verein zu einem Ort, an dem Skateboardbegeisterte zusammenkommen und wachsen können.

Unsere Beitragsklassen:

Pro

25€

Für Erwachsene
ab 18 Jahre

YOUTH

20€

Für Jugendliche
bis 18 Jahre

KIDS

15€

Für Kinder
bis 14 Jahre

Arm&Sexy

15€

Für Studierende & ALG II Empfänger

INCOGNITO

5€

Passive Mitgliedschaft ohne Hallennutzung

Adopt a Skater

ab 15€

Sponsor einer Mitgliedschaft

Wie wird der Mitgliedsbeitrag erhoben?


Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit. Die monatlichen Beiträge werden jeweils zum ersten Werktag jeden Monats eingezogen. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat. Bei der Rücklastschrift fällt eine Gebühr von 10,00€ an.

Ordentliche Mitglieder (aktiv) sind gemäß Satzung:

.

  • Für Erwachsene (ab dem vollend. 18. Lebensjahr) 25,00€ = Klasse I
  • Für Jugendliche (ab dem vollend. 14. Lebensjahr) 20,00€ = Klasse II
  • Für Kinder (bis zum vollendeten 14. Lebensjahr) 15,00€ = Klasse III
  • Für Bezieher von ALGII und Studenten 15,00€ = Klasse IV
  • Fördernde Mitglieder (passiv) gemäß Satzung 5,00€ = Klasse V


Sobald ein Mitglied aus etwaigen Gründen in eine andere Beitragsklasse fällt wird der Mitgliedsbeitrag entsprechend angepasst.

Ermäßigte Beitragsformen der Klassen II. -IV. müssen mit entsprechenden Unterlagen belegt werden.

Bei neuen Mitgliedern wird bei Eintritt in den Verein zur Mitte des Monats der volle Beitrag fällig.

Es können Umlagen und/ oder Sachleistungen von den Mitgliedern erhoben werden. Die Erhebung von Umlagen und/ oder Sachleistungen muss von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Alle aktiven Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr und bis zum vollendeten 60. Lebensjahr müssen monatlich zwei Stunden Arbeit zum Erhalt und/ oder Pflege der vereinseigenen Einrichtungen und Anlagen erbringen.

Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden.

Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse bezüglich dieser Satzung in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.

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