Im Skateboardverein sind Mitgliedsbeiträge das Fundament, das alles am Laufen hält. Mit deinem Beitrag unterstützt du nicht nur die tägliche Arbeit des Vereins, sondern ermöglichst auch die Finanzierung von Projekten, Events und der Instandhaltung unserer Skateanlagen. Ob für neue Ramps, Workshops oder Gemeinschaftsaktionen – jeder Euro fließt direkt in die Förderung des Skateboardens und die Stärkung unserer Community.
Dein Beitrag ist also mehr als nur eine Zahlung – er ist ein Zeichen der Solidarität und hilft uns, den Verein lebendig und zukunftsfit zu halten. Gemeinsam machen wir den Verein zu einem Ort, an dem Skateboardbegeisterte zusammenkommen und wachsen können.
Für Erwachsene
ab 18 Jahre
Für Jugendliche
bis 18 Jahre
Für Kinder
bis 14 Jahre
Für Studierende & ALG II Empfänger
Passive Mitgliedschaft ohne Hallennutzung
Sponsor einer Mitgliedschaft
Der Mitgliedsbeitrag wird monatlich erhoben. Ehrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit. Die monatlichen Beiträge werden jeweils zum ersten Werktag jeden Monats eingezogen. Das Mitglied erteilt dem Verein hierfür ein SEPA-Lastschriftmandat. Bei der Rücklastschrift fällt eine Gebühr von 10,00€ an.
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Sobald ein Mitglied aus etwaigen Gründen in eine andere Beitragsklasse fällt wird der Mitgliedsbeitrag entsprechend angepasst.
Ermäßigte Beitragsformen der Klassen II. -IV. müssen mit entsprechenden Unterlagen belegt werden.
Bei neuen Mitgliedern wird bei Eintritt in den Verein zur Mitte des Monats der volle Beitrag fällig.
Es können Umlagen und/ oder Sachleistungen von den Mitgliedern erhoben werden. Die Erhebung von Umlagen und/ oder Sachleistungen muss von der Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Alle aktiven Mitglieder ab dem vollendeten 16. Lebensjahr und bis zum vollendeten 60. Lebensjahr müssen monatlich zwei Stunden Arbeit zum Erhalt und/ oder Pflege der vereinseigenen Einrichtungen und Anlagen erbringen.
Diese Beitragsordnung kann bei Notwendigkeit vom Vorstand per Beschluss geändert werden.
Der Vorstand hat Änderungsbeschlüsse bezüglich dieser Satzung in der nächsten Mitgliederversammlung vorzulegen.