Der Vorstand des SVD
Laut dem BGB muss jeder Verein einen Vorstand haben. Der Vorstand kümmert sich um verschiedene Aufgaben und leitet die Geschäfte des Vereins. Außerdem vertritt er den Verein und seine Mitglieder nach außen.
Der Vorstand wird von den Mitgliedern auf der Mitgliederversammlung gewählt. Danach wird er ins Vereinsregister eingetragen. Die Vorstandsmitglieder, die den Verein führen (§ 26 BGB), dürfen den Verein rechtlich vertreten. Nach der Wahl werden sie ins Vereinsregister eingetragen und können zum Beispiel Verträge für den Verein unterschreiben.
Hier stellen wir den aktuell gewählten Vorstand vor:

Nils
Vorsitzender

Fabio
2. Vorsitzender

Uwe
Schatzmeister

Lenni
3. Vorsitzender
Wie werden die Vorstandsmitglieder gewählt?
Wenn es in der Satzung nicht anders festgelegt wird, wählt laut § 27 BGB die Mitgliederversammlung die Vorstandsmitglieder. Allerdings kann in der Satzung bestimmt werden, dass ein neues Vorstandsmitglied auch durch den Vorstand selbst oder durch Dritte ernannt werden kann.